90 Tagessätze für toten Oberfeldwebel

Per Strafbefehl wurde ein Angehöriger des KSK zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen wegen "fahrlässiger Tötung" seines Vorgesetzten bei einer Schießübung verurteilt. Mutmaßlich habe er einen Oberfeldwebel durch sein Nachtsichtgerät mit einer Attrappe verwechselt und mit zwei Schüssen in der Brust getroffen, woraufhin dieser verblutete. Entgegen dem dringenden Raten von Richter und Staatsanwaltschaft hat der 26-jährige Oberstleutnant zur See zunächst Widerspruch hiergegen eingelegt. In der deshalb Ende März in Hechingen stattfindenden Hauptverhandlung zeigten die als Zeugen vernommenen KSK-Soldaten zwar die für sie mittlerweile typischen Gedächtnislücken, dennoch wurde deutlich, dass eine weitere Verhandlung eine deutlich höhere Strafe und vermutlich auch "unangenehme Details" hervorbrächte. Deshalb zog der Angeklagte seinen Widerspruch zurück, womit das ursprüngliche Strafmaß bestehen bleibt.